Der Hegedienst am morgigem Samstag findet ab 09:00 Uhr statt.

Unsere neue Website ist online

Wir freuen uns sehr, Ihnen ab sofort unseren neuen Internetauftritt vorstellen zu können. Nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich und technisch wurde unsere Website modernisiert. Die RhFV Homepage erscheint nun in bildschirmfüllender Gestaltung mit übersichtlicher Navigation und einer komfortablen Suchfunktion. Ebenso war es unser Wunsch, dass Sie sich schnell und unkompliziert zurechtfinden und alle Informationen erhalten, die sie benötigen.

RhFV Mitgliederversammlung

Mit der RhFV-Infozeitschrift im August haben wir die Einladung zur RhFV-Mitgliederversammlung an alle unsere Vereine versendet. Die Versammlung findet am Samstag, den 04.09.2021 ab 10 Uhr in der Krahnendonkhalle in Mönchengladbach-Neuwerk statt (nahe Kreuz Neersen / Autobahn A-52). Sollte einem Verein die Einladung trotz allem noch fehlen, bitte kurz in der Geschäftsstelle melden.

Nach langer Corona-Pause freuen wir uns auf ein Präsenz-Treffen mit unseren Vereinen. Vor Ort berichten wir über verschiedene aktuelle Themen und wollen auch den Ablauf weiterer Verbandstermine mit den Mitgliedern abstimmen. Nach aktuellen Corona-Bestimmungen kann die Veranstaltung stattfinden, wenn wir auch beim Einlass die GGG-Regel befolgen müssen (Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete), bringt also bitte das Impfzertifikat oder einen aktuellen Test-Befund mit.

Wir wünschen allen Vereinsvertretern eine gute Anreise und freuen uns über eine gute Teilnahme!

Landessportbund legt Hilfsfonds auf

Zu den verschiedenen Hilfsangeboten und Spendenaufrufen im Nachgang zur Flutkatastrophe hatten wir in den vergangenen Wochen ausführlich in mehreren Newslettern berichtet. Heute möchten wir noch auf einen Spendenaufruf und Hilfsfonds des Landessportbund NRW hinweisen, welcher zur Bewältigung besonderer akuter Notlagen aus Eigenmitteln des LSB in Höhe von 500 TSD Euro aufgelegt wurde. Dieser kann von Vereinen, Bünden und Verbände mit Spenden aufgestockt werden, die uneingeschränkt dem Wiederaufbau der Sportvereine in den betroffenen Gebieten zugutekommen. Sportvereine in NRW, die Beratungs- und/oder finanziellen Unterstützungsbedarf haben, können sich an die zentrale E-Mail Adresse hochwasserhilfe-sport@lsb.nrw wenden

Spendenkonto: Landessportbund NRW, Verwendungszweck: Hochwasserhilfe IBAN: DE66 3508 0070 0214 6071 00, BIC: DRESDEFF350, Commerzbank AG.

Mit einem Online-Fragebogen an alle Vereine in den von der Katastrophe betroffenen Gebieten möchte der LSB versuchen, das Bild zu schärfen, um für Gespräche mit Bund und Land über Hilfen zum Wiederaufbau der Sportinfrastruktur möglichst klare Informationen zu haben.

Aufgrund doch früher beginnender Renovierungsarbeiten am Vereinsheim wird das aufgrund der Corona-Pandemie verschobene Sommerfest für dieses Jahr abgesagt!

Die Anmeldefrist für das Abangeln am 25.09.2021 in Untermaubach (Forellenanlage Mohnen) ist der 15.08.2021. Anmeldung per E-mail sowie Zahlung des Startgeldes auf das Vereinskonto erforderlich.

Wiederaufbaufonds für geschädigte Fischereivereine

Das katastrophale Hochwasser hat auch bei vielen Vereinen verheerende Verwüstungen mit schlimmsten Auswirkungen hinterlassen. Jahrelange Bemühungen im Bereich des Gewässer- und Naturschutz wurden zerstört.

Um die von der Hochwasser-Katastrophe betroffenen Vereine zu unterstützen, haben sich der Verband Westfälischer Angelfischer e.V., der Landesverband Westfalen und Lippe e.V. und der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. zusammengeschlossen und unter dem Dach des Fischereiverband NRW e.V. ein Spendenkonto eingerichtet.

S P E N D E N A K T I O N

Mit der Flutkatastrophe in den südlichen Landesteilen Nordrhein-Westfalens sind viele menschliche Schicksale verbunden, die betroffen machen und die Hilfsbereitschaft in uns hervorrufen. Weniger Beachtung finden zzt. noch die Schäden an der Natur, insbesondere in und an den Gewässern, durch die sich das Hochwasser gewälzt hat. Kiesbetten sind verschlammt, Wasser- und Uferpflanzen weggerissen und Fische fortgespült oder verendet in zurückbleibenden Tümpeln weit weg vom Flussbett.

Für die betroffenen Fischereivereine ist damit eine jahrelange Hege- und Aufbauarbeit verloren gegangen. Ohne die Wiederherstellung der Lebensräume und einen Neubesatz mit Fischen werden auch die Fischereivereine in Existenznot geraten. Ihre Hilfe ist deshalb dringend erforderlich!

Der Fischereiverband NRW e. V. richtet einen Wiederaufbaufonds für geschädigte Fischereivereine ein und bittet die Mitgliedsvereine und alle Angler um Geldspenden. Auch der Fischereiverband und seine Landesgruppen LFV Westfalen und Lippe e. V., Rheinischer Fischereiverband von 1880 e. V. und Landesverband Westfälischer Angelfischer e. V. werden in diesen Fonds einzahlen. Die Spenden werden gesammelt und an Vereine, die von den Auswirkungen der Flutkatastrophe geschädigt sind, vollständig ausgezahlt. Wir Angler können auf diese Weise naturnahe Fischbestände möglichst bald wiederherstellen und gleichzeitig unsere Solidarität mit den Angelkollegen in den betroffenen Regionen und den Zusammenhalt in der Anglerschaft demonstrieren.

SPENDENKONTO  

Stichwort: Wiederaufbaufonds Fische IBAN: DE63 4005 0150 0000 5892 67 Sparkasse Münsterland Ost BIC: WELADED1MST

Bundesprogramm Biologische Vielfalt - RhFV startet Quappenprojekt

Die Bestände der Quappe ist in mehreren Bundesländern gefährdet, in Nordrhein-Westfalen ist die Art vom Aussterben bedroht. Daher ergreift die Wasserlauf-Stiftung für Gewässerschutz & Wanderfische NRW mit ihrem Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt Pilotmaßnahmen zur Ausbreitung und Absicherung des Genpools der Quappe in NRW. In einer bundesweiten Zusammenarbeit und gemeinsam mit den Rheinanlieger-Bundesländern soll zudem ein übergreifendes Schutzkonzept für die Quappe erarbeitet werden. Vor Ort arbeitet die Stiftung Wasserlauf eng mit dem Rheinischen Fischereiverband e.V. und der Rheinfischereigenossenschaft zusammen. mehr lesen

Kontrollstation Buisdorf meldet große Wanderung von Barben und Zährten

Eine ungewöhnliche und in der Form noch nicht registrierte große Ansammlung von Barben und Zährten konnte das Team des Rheinischen Fischereiverbandes vor der Kontrollstation in Buisdorf beobachten und mit einem einfachen Handy auch unterwasser filmen. mehr lesen

Juleica Schulung im Verbandsgebiet startet im September

Wir freuen uns, Ihnen eine Juleica-Schulung anbieten zu können, die als Voraussetzung zum Erwerb der Jugendleitercard (JULEICA) dient. Die JULEICA gilt als Qualitätsnachweis der ehrenamtlichen Jugendarbeit und sichert, neben wichtigen Erkenntnissen und Erfahrungen für die Jugendarbeit im Verein, auch Zugang zu über 2700 Vergünstigungen. weitere Info anfordern bei Ihrem Verbandsjugendleiter

Elbsee in Düsseldorf als Verbandsgewässer für Angler geöffnet

Der über 95 Hektar große Elbsee im Düsseldorfer Süd-Osten (bei A 46 / Hilden) darf ab sofort beangelt werden. Der sehr große See ist durch glasklares Wasser und reiche Unterwasserpflanzenbestände mit guten Hecht-, Barsch- und Schleien-Beständen gekennzeichnet. Der Rheinische Fischereiverband hat für das Gewässer mit der Stadt Düsseldorf nach mehrjährigen Verhandlungen nun endlich gemeinsam mit dem Hildener Windsurfing Club (HWC) einen Pachtvertrag für 12 Jahre abgeschlossen und das Gewässer so für Angler geöffnet. mehr lesen

Wichtige Mitteilung an alle Jugendleiter und Jugendleiterinnen zur Förderung von Freizeitaktivitäten

Die Jugendleitung des RhFV erinnert nochmals daran, förderfähige Freizeitaktivitäten 2022 zu melden. Möglicherweise verpasst Ihr sonst die Chance auf einen Zuschuss für eure Jugendfreizeit. Ich bitte Euch deshalb zu überlegen, welche Veranstaltungen für das Jahr 2022 geplant sind. Der Stichtag zur internen Beantragung ist der 30.06.2021!! Nur Anträge die fristgerecht vorliegen können auch berücksichtigt werden. weitere Info anfordern bei Ihrem Verbandsjugendleiter In diesem Jahr werden wir wieder, einer Gruppe Jugendlicher + Jugendleiter, eine Fahrt zu den Bundesjugendmeeresfischereitagen auf die Insel Rügen ermöglichen. Die Meeresfischereitage finden vom 11. bis 16. Oktober 2021 statt. Eine formlose Bewerbung bitte an den Verbandsjugendleiter Gerne weisen wir darauf hin, dass einige Fischereibehörden, bzw. Serviceportale der Städte, die Verlängerung bzw. Beantragung von Fischereischeinen online ermöglichen. Für Düsseldorfer und Wuppertaler Angler ist dieser Service bereits möglich. Bitte Informieren Sie sich auf der Homepage ihrer zuständigen Behörde. Einen online Service zum Erwerb von Gastkarten bietet auch der Rheinische Fischereiverband für fast alle seine Verbandsgewässer.

Anstehende Termine

Unter dem Vorbehalt einer möglichen Coronaschutzverordnung möchten wir folgende Termine ankündigen: 04.09.2021 Mitgliederversammlung Rheinischer Fischereiverband 27.11.2021 RhFV Infoveranstaltung Einladungen werden mit der nächsten Ausgabe unserer Info Zeitschrift verschickt.

Bei Rückfragen bitte an unseren Referenten für Öffentlichkeitsarbeit Herrn Egon Luettke wenden unter luettke@rhfv.de.

Aufgrund der geänderten Coronaschutzbestimmungen können nun wieder Veranstaltungen stattfinden.

Das im Terminkalender der Senioren aufgeführte Sommerfischen an der Rur am 12.06.2021 findet wie geplant statt. Die Anmeldefrist für dieses Angeln ist der 05.06.2021. Die Voranmeldung kann per WhattsApp in der Gruppe bzw. per Mail erfolgen. Die Kontaktwege dürften ja hinreichend bekannt sein. Das Startgeld in Höhe von 3,-- € sollte vorab auf das Konto des Vereins überwiesen werden, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

Das für den 19.06.2021 geplante Sommerfest wird auf den 14.08.2021 verschoben, da zu diesem Zeitpunkt weitere Planungssicherheit bestehen sollte. Eine separate Einladung hierzu wird jedes Mitglied erhalten.

Für den im April ausgefallenen Hegedienst im Park gibt es einen Ersatztermin. Der Hegedienst findet am kommenden Samstag, den 05.06.2021 ab 09.00 Uhr im Park statt. Zur besseren Planung bitten wir um Voranmeldung bis zum 04.06.2021.

Für diesen Einsatz wird jemand benötigt, der einen Sägeschein zum Bedienen einer Kettensäge hat. Ist jemand am Samstag dabei, der diese Voraussetzungen erfüllt? Ansonsten muss eine geeignete Person gefunden werden.

Das Boot wird ebenfalls zum Einsatz kommen, da der See vollständig von Treibholz befreit werden muss.

Wir bitten bei allen Veranstaltungen die geltenden Bestimmungen der Coronaschutzverordnung zu beachten, vor allem die Abstands- und Hygieneregeln (Mundschutz u. a. )

Liebe Sportfreund*innen,

immer wieder wird der Lockdown verlängert. Das Impfen bietet zwar einen Lichtblick, aber es braucht noch Zeit bis die Effekte wirklich spürbar sind. Dieser Dauerlockdown bringt viele Menschen dazu, den Sport nach draußen in die Natur zu verlagern. Führt diese intensive Nutzung zu Konflikten? Und was sagen die Naturschützenden dazu? Dieses und viele weitere Themen beleuchtet das druckfrische LSB-Magazin.

Auch ein intensiver Blick in die digitale Version mit viele weiteren Reportagen, Interviews und Berichten lohnt sich.

Das könnte Appetit machen:

· Sportler*innen für Naturschutz

· Mitgliederentwicklung: Vereine in Corona-Zeiten

· Sportmanagement: Digitale Mitgliederversammlungen

· Die Angst der Athlet*innen vor den Spielen in Tokio

Nur ein Klick zur digitalen Ausgabe: http://magazin.lsb.nrw

Das Magazin zum Ausdrucken finden Sie hier: http://go.lsb.nrw/wis22021

Posten Sie den Link zur digitalen Ausgabe doch gerne auf Ihrer Website oder in den Sozialen Netzwerken, um auch Ihre Mitglieder über die neuesten Entwicklungen zu informieren.

Mit sportlichen Grüßen

http://magazin.lsb.nrw/

http://go.lsb.nrw/wis22021

der neue RhFV-Newsletter ist da!

Mit folgenden Themen:

  • Angeln aktuell
  • Neue Broschüre Unterwasserwelten
  • Fabian Gräfe Fischwirtschaftsmeister
  • Arbeitnehmerweiterbildung
  • Terminausblick Rheinischer Fischereiverband

Angeln aktuell Nach dem langen Winter, wir hatten die ersten warmen Frühlingstage, zog es die Menschen förmlich nach draußen. Leider sind viele Aktivitäten immer noch nicht möglich, aber unter Auflagen bleibt das Angeln weiterhin erlaubt. So ist bei einem Inzidenzwert unter 100, angeln alleine oder mit dem eigenen Hausstand bzw. eine Person mit insgesamt 5 Personen aus einem weiteren Hausstand möglich. Bei einem Inzidenzwert über 100 gelten strengere Vorgaben! Zu den Ostertagen wurde die Verordnung etwas gelockert. Für diese Zeit bis 5. April gilt max. 5 Personen aus zwei Haushalten zuzgl. Kinder unter 14 Jahren dürfen gemeinsam angeln. Gemeinschaftsangeln bleiben weiterhin nicht erlaubt. Aktuelle Corona-Schutzverordnung

Neue Broschüre "(Unter-)Wasserwelten" Die Vereinten Nationen haben den Weltwassertag 2021 unter das Motto "Wert des Wassers" gestellt. Passend zum Anlass hat das Umweltministerium eine neue Broschüre rund um die "(Unter-)Wasserwelten" in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Broschüre bietet spannende Fakten rund um die Bäche, Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen - etwa zur Wanderung der Aale in die ferne Sargassosee oder dem Balztanz des Bitterlings. "Wer die Natur kennt, wird sich mit besonderer Begeisterung für ihren Schutz einsetzen. Mit der neuen Broschüre möchten wir den Blick für das Leben im und am Wasser schärfen", so Umweltministerin Heinen-Esser. Zum Download der Broschüre

Wir gratulieren unserem langjährigen Mitarbeiter Fabian Gräfe zur bestandenen Prüfung zum Fischwirtschaftsmeister! Es ist ein Beruf mit langer Tradition. Er erfordert selbstständiges Arbeiten in der Natur – bei jedem Wetter. Die Bewirtschaftung und Nutzung von Teichanlagen, Seen, Flüssen und Kreislaufanlagen ist nur ein Aspekt der interessanten Aufgaben des Fischwirts. Beim Rheinischen Fischereiverband übernimmt Fabian Gräfe ein vielfältiges Aufgabenprogramm, z.B. im Wildlachszentrum, bei Besatz und Effizienskontrollen, beim Monitoring an der Fischaufstiegsanlage, bei der Unterstützung unserer Vereine… um nur einige zu nennen. Prüfungsvorbereitungen während einer weltweiten Pandemie – das war sicherlich eine besondere Herausforderung. Wir freuen uns, dass Fabian den Rheinischen Fischereiverband nun auch als Meister mit seinem umfangreichen Wissen und Know-How bereichert. Herzlichen Glückwunsch!

Arbeitnehmerweiterbildung Gerne weisen wir darauf hin, dass Lehrgänge zur Fischereibiologie nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Weiterbildung muss an anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung erfolgen. Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Terminausblick Die Pandemie hat uns leider noch fest im Griff. Termine fest zu planen ist immer noch unrealistisch, denn die Gesundheit aller steht nach wie vor an erster Stelle. Wir hoffen mit der Verlagerung von Terminen in die zweite Jahreshälfte, diese dann stattfinden lassen zu können. Wir werden uns zur Jahresmitte melden um dann, mit einer hoffentlich verlässlichen Corona-Sachlage, einen Terminausblick für die RhFV Bezirke und Gremien geben zu können.

Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. wünscht Ihnen für die Ostertage Zeit zur Entspannung, ohne der Hektik des Alltags. Wir freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit und hoffen auf ein baldiges, persönliches zusammentreffen.

Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Bei Rückfragen bitte an unseren Referenten für Öffentlichkeitsarbeit Herrn Egon Luettke wenden unter luettke@rhfv.de.

Die neue Internetseite ist online!

Termine Senioren 2021.pdf

Nachtrag 29.12.2020:

Termine 2021 Jugend.pdf