Frohe Weihnachten

Sehr geehrte Mitglieder des Rheinischen Fischereiverbandes von 1889 e.V. sowie alle Partner, Freunde und Gönner,

ein Jahr hat grade begonnen und schon ist es wieder zu Ende.

Für das bevorstehende Weihnachtsfest in diesen besonderen Zeiten wünschen der Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes Ihnen und Ihren Angehörigen besinnliche und friedliche Feiertage.

Für das kommende Jahr 2022 wünschen wir Ihnen Glück, Gesundheit und Erfolg, verbunden mit dem Wunsch weiterhin auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Mit Zuversicht blicken wir auf das kommende Jahr und freuen uns darauf, wieder gemeinsame Wege mit Ihnen zu gehen und als starker Verband weiterhin mit unseren Serviceangeboten für unsere Angler und Vereine aktiv zu sein.

Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. Für den Vorstand Reiner Gube

Last-Minute-Weihnachtsgeschenk

Wer in letzter Minute noch ein besonderes Geschenk zu Weihnachten sucht, wird hier fündig - verschenken Sie eine „Angelkarte".

Die günstigen RhFV-Jahreskarten für Verbandsgewässer sind langfristig nutzbare Weihnachtsgeschenke über die sich der Angler das ganze Jahr 2022 freuen wird.

Auf den Seiten des Rheinischen Fischereiverbandes finden Sie Gewässer für verschiedene Angelmöglichkeiten.

Verbandsgewässer (rhfv.de)

Kurz-Info zur Sportversicherung

Stand: 01.01.2022

Die gegenüber dem Sportversicherungsvertrag – Stand 01.01.2020 – enthaltenen Deckungsverbesserungen und -erweiterungen sind bereits zum 27.03.2021 in Kraft getreten. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW) sieht es als seine Aufgabe an, der organi sierten Sportgemeinschaft einen einheitlichen und angemessenen Versicherungsschutz zur Verfü gung zu stellen. Damit sollen die mit der Organisation, der Durchführung und dem Betreiben des Sports einhergehenden Risiken • sowohl für die Mitgliedsorganisationen und deren Vereine als juristische Personen, als auch • für deren haupt- und ehrenamtliche Funktionsträger, als auch • für die Mitglieder in den Vereinen bei allen satzungsgemäßen Tätigkeiten/Aktivitäten weitgehend abdeckt werden. Dabei ist zu berück sichtigen, dass der gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung vertretbar und finanzierbar ist.

Bitte beachten Sie dazu den Dateianhang! ARAG kurzmerkblatt_nrw (003).pdf

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